Zollabfertigung
Abfertigung ist die zollamtliche Behandlung von Reise- und Warenverkehr mit Drittländern. Dazu zählen die Beschau der Ware, alle Prüfungen der Unterlagen, das Erstellen des Abgabenbescheides und die Überlassung.
Sie findet in der Regel entweder am Amtsplatz der Zollstelle oder am Befindlichkeitsort der Ware statt. Informationen zum Zoll- und Besteuerungsverfahren gibt es auch an den örtlich zugelassenen Zollämtern. Bevor es zu einer Zollabfertigung kommen kann, bedarf es einer Zollanmeldung, die der zuständigen Zollstelle vorgelegt und genehmigt werden muss.
weiterführende Links:
Springer Gabler Verlag (Herausgeber), Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort: Zollabfertigung, online im Internet: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/83336/zollabfertigung-v9.html