Unionszollkodex (UZK)

Unionszollkodex (UZK)

Der Zollkodex der Union (Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013), kurz Unionszollkodex (UZK), regelt das grundlegende Zollrecht der Europäischen Union. Zusammen mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften findet er seit dem 1. Mai 2016 vollständig Anwendung.

Das Durchführungsrecht teilt sich auf in die Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 (engl. Delegated Act – DA), die Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 (engl. Implementing Act – IA) sowie den Übergangsrechtsakt (Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 vom 17. Dezember 2015; engl. Transitional Delegated Act – TDA). Ein Übergangsrechtsakt ist erforderlich, da der UZK die schrittweise EU-weite Harmonisierung von IT-Prozessen bis Ende 2020 vorsieht.
Beim Unionszollkodex handelt es sich um die erste umfassende Reform des EU-Zollrechts seit mehr als 20 Jahren. Der zuvor geltende Zollkodex der Gemeinschaftenund seine Durchführungsverordnung wurden damit vollständig ersetzt.


Autorin: Claudia Götz, IHK Pfalz

Weiterführende Links:

https://www.pfalz.ihk24.de/international/Export_Import/export/Der-Unionszollkodex-UZK-/2992836

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Der_Zollkodex_der_Union/der_zollkodex_der_union_node.html

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