Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter / Authorised Economic Operator (AEO)

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter / Authorised Economic Operator (AEO)

Ein Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter besitzt einen besonderen Status: Er gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür besondere Vergünstigungen im Rahmen der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. 

Der AEO-Status muss von der Zollverwaltung bewilligt werden.

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