Vorzeitige Ausfuhr

Vorzeitige Ausfuhr

Möglichkeit in der aktiven Veredelung, aus äquivalenten Waren (Ersatzwaren) hergestellte Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr von Einfuhrwaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft auszuführen.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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