Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)

Vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)

Verfahrensvereinfachung bei der Abgabe der Zollanmeldung, bei der nur die notwendigen Angaben gemacht und Unterlagen vorgelegt werden; zu einem späteren Zeitpunkt muss/kann, je nach Bewilligung, eine ergänzende Zollanmeldung abgegeben werden, die ggf. globaler, periodischer (z. B. monatlich) oder zusammenfassender Art sein.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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