Unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv

Unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv

Das unwiderrufliche Dokumentenakkreditiv ist die am häufigsten vorkommende Art von Akkreditiven

Unwiderruflich bedeutet, dass die Akkreditiv-Dokumente nachträglich weder zurückgenommen noch in irgendeiner Form abgeändert werden können. Nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung aller am Akkreditiv-Geschäft Beteiligten wäre dies möglich. Es wird zwischen zwei Arten von unwiderruflichen Dokumentenakkreditiven unterschieden: Zum einen gibt es das unwiderruflich bestätigte Akkreditiv und zum anderen das unwiderruflich unbestätigte Akkreditiv. Bei ersterem übernimmt neben der eröffnenden Bank eine andere Bank eine zusätzliche Zahlungsverpflichtung. Die exportierende Person kann damit Ansprüche sowohl gegen die eröffnende Bank als auch gegen die bestätigende Bank geltend machen. Bei letzterem besteht neben der Verpflichtung (Zahlungsversprechen) der eröffnenden Bank keine weitere Zahlungsverpflichtung einer anderen Bank.

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links:

Internetseite der IHK Region Stuttgart: 3986958

http://www.kredit-engel.de/kredit-lexikon/u/unwiderrufliches-akkreditiv/

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