Überlassung

Überlassung

Rechtswirksame Entscheidung der Zollbehörden, mit der eine Ware - ggf. nach Zahlung von Einfuhrabgaben - zu Zwecken des beantragten Zollverfahrens verwendet werden darf.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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