Permanent Account Number - PAN-Nummer (Indien)
Die Permanent Account Number (PAN) ist eine indische Steuernummer, die bei der indischen Steuerbehörde beantragt wird. Bis 1.Juni 2016 konnte bei quellensteuerpflichtigen Zahlungen aus Indien mit der PAN die Steuerlast für das deutsche Unternehmen reduziert werden.
Bei quellensteuerpflichtigen Zahlungen aus Indien sind Zahlungsleistende (indischer Kund*in) verpflichtet, die Quellensteuer direkt vom Rechnungsbetrag abzuziehen und abzuführen. Die Quellensteuer liegt bei zehn Prozent für Unternehmen, die mit einer Permanent Account Number in Indien steuerlich registriert sind. Seit 1. Juni 2016 profitieren auch Unternehmen ohne PAN, die detaillierte Angaben zu ihrem Unternehmen (u.a. Ansässigkeitsbescheinigung) vorlegen, diesem reduzierten Quellensteuersatz.
Autor: Gabriele Borchard, IHK Rhein-Neckar
weiterführende Links:
IHK Rhein-Neckar, Quellensteuer und Permanent Account Number