Nullbescheid

Nullbescheid

Bescheinigung des BAFA, dass für ein konkretes Ausfuhrvorhaben keine Genehmigungspflicht besteht.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!