Nichtpräferenzieller Ursprung / Handelpolitischer Ursprung

Nichtpräferenzieller Ursprung / Handelpolitischer Ursprung

besteht aus zwei Grundprinzipien und wird verbrieft im Ursprungzeugnis (UZ).

Die beiden Grundprinzipien lauten:

1. Jede Ware hat einen Ursprung

2. Der Ursprung wird nach der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung, die an einem Produkt vorgenommen worden ist bestimmt (vgl. Artikel 60 II UZK (bis 30. April 2016 unverändert Artikel 24 ZK).

Der nichtpräferenzielle Ursprung muss von präferenziellen Ursprung unterschieden werden.

Autoren: Marc Bauer und Heiko Hettich, IHK Region Stuttgart

Weitere Informationen:

IHK Region Stuttgart, Artikel 28632

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!