NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte)

NAP (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte)

Die Bundesregierung hat den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) am 21.12.2016 im Bundeskabinett verabschiedet. Zentraler Aspekt des NAPs ist eine Erwartungshaltung der Bundesregierung an alle Unternehmen zur Einführung von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt. Zwar sieht der NAP keine generellen gesetzlichen Vorgaben vor; auch betont er, dass die Prozesse nur in einer der "Größe, Branche und Position in der Liefer- und Wertschöpfungskette angemessenen Weise einzuführen" sind. Dennoch erwartet die Bundesregierung von allen Unternehmen – auch KMU - die Einführung von Prozessen menschenrechtlicher Sorgfalt.

Diese sollen fünf Schritte umfassen:

- Unternehmen sollen in einer Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte öffentlich zum Ausdruck bringen, dass sie ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen.

- Verfahren einrichten, die dazu dienen, potenziell nachteilige Auswirkungen unternehmerischen Handelns auf die Menschenrechte z.B. im eigenen Betrieb oder in der Lieferkette zu ermitteln, zu verhüten und/oder zu mindern. Die Tiefe und Breite der Risikoprüfung hängt von der Größe des Unternehmens, der Branchenzugehörigkeit und der Art der Geschäftstätigkeit ab.

- Maßnahmen ergreifen zur Abwendung solcher Auswirkungen und Überprüfung ihrer Wirksamkeit, z. B. Schulungen bestimmter Beschäftigter und von Lieferanten, Veränderungen in der Lieferkette oder Beitritt zu Brancheninitiativen.

- Berichterstattung, insbesondere bei Unternehmen mit hohem menschenrechtlichen Risiko auch in der Öffentlichkeit.

- Einführung von unternehmensinternen Beschwerdemechanismen oder Beteiligung an externen Verfahren.

Ziel ist, dass bis 2020 mindestens 50 % aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten diese Elemente menschenrechtlicher Sorgfalt in ihre Unternehmensprozesse integriert haben. Wird dieses Ziel nicht erreicht, will die Bundesregierung weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen prüfen. Zwingend soll die Beachtung dieser menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der öffentlichen Auftragsvergabe, der Außenwirtschaftsförderung und der Subventionsvergabe werden.

In der neu geschaffenen "Agentur für Wirtschaft und Entwicklung“ des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird ein Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte eingerichtet, welcher Unternehmen mit Informationsbedarf als erste Anlaufstelle dienen soll. Die Website http://www.csr-in-deutschland.de soll zum zentralen Informationsportal zum Thema Unternehmensverantwortung weiterentwickelt werden.

Autorin: Silke Helmholz, IHK Region Stuttgart

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