Nämlichkeit

Nämlichkeit

Der zollrechtliche Begriff „Nämlichkeit“ steht für die eindeutige Identitätssicherung von Waren.

Um zu verhindern, dass Waren im Rahmen von Zollverfahren, z.B. bei vorübergehenden Ein- oder Ausfuhren, nicht mehrfach zollrechtlich behandelt werden, wird die Nämlichkeit der Ware durch geeignete Maßnahmen der Zollbehörden gesichert (Nämlichkeitssicherung).

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/83337/naemlichkeit-v8.html

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!