Meldungen im Zahlungsverkehr mit dem Ausland
Beim Kapital- bzw. Zahlungsverkehr im Rahmen von Auslandsgeschäften bestehen für in Deutschland ansässige Unternehmen und natürliche Personen gewisse Meldepflichten.
Sie müssen ihre zuständige Landesbank über Zahlungen ins Ausland sowie den Stand von offenen internationalen Forderungen und Verbindlichkeiten informieren. Bei Überweisungen werden die Meldungen automatisch von der Geschäftsbank an die Landeszentralbank weitergeleitet. Im Zahlungsverkehr mit Bargeld ist dies nicht der Fall. In erster Linie dienen die Meldungen zur Erstellung von Zahlungsbilanzen der Bundesrepublik Deutschland. Die rechtlichen Bestimmungen zu den Meldepflichten bildet das Außenwirtschaftsgesetz.
Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart
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