Meldeschwelle

Meldeschwelle

Intrastat: Die Meldeschwelle bezieht sich auf die Werte des Vorjahres: Bei Versendungen innerhalb der EU besteht in Deutschland ab 500.000 Euro und bei Eingängen ab 800.000 Euro eine Intrastat-Meldepflicht (jeweils Jahresumsatz mit den anderen EU-Staaten)

Einfuhranmeldung: Für den Import muss ab einem Warenwert von 22 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm eine formale Zollanmeldung abgeben.

Ausfuhranmeldung: Bei der Ausfuhr von Waren muss ab einem Warenwert von 1000 € bzw. 1000 kg eine Ausfuhranmeldung abgegeben werden.

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