Lieferant*innenkredit
Ein Lieferant*innenkredit ist die typische Form eines kurzfristigen Kredites, den Lieferende ihren Kunden durch Gewährung eines Zahlungsziels einräumen. Das Zahlungsziel ist die Frist, die Lieferende ihren Kunden für die Bezahlung einer Rechnung setzen.
Die Frist kann unterschiedlich lang sein und bspw. 30 oder 90 Tage betragen. Wird der Kredit vor Ablauf der Frist bezahlt, wird i. d. R. ein Preisnachlass als Skonto gewährt.
Ein Lieferant*innenkredit wird meistens mit einem vertraglich fixierten Eigentumsvorbehalt (Liefernde bleiben solange Eigentümer*innen der Ware, bis die Rechnung voll beglichen ist) besichert. Da mit den Zahlungsfristen der benötigte finanzielle Rückhalt von Lieferenden steigt und diese die Zinsbelastungen in den Warenpreis einkalkulieren, stellt der Lieferantenkredit eine sehr teure Finanzierungsmöglichkeit dar.
Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart
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