Konsulatsfaktura

Konsulatsfaktura

Mit der Konsulatsfaktura (englisch consular invoice) bescheinigt das Konsulat des Einfuhrlandes, dass der fakturierte Warenwert mit dem Handelswert im Ausfuhrland übereinstimmt. 

Die Bescheinigung beinhaltet die gleichen Angaben wie eine Handelsrechnung und soll zum Schutz vor Manipulationen dienen. Konsulatsfaktura spielen noch eine eingeschränkte Rolle beim Handel mit einigen süd- und mittelamerikanischen Ländern.

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 3986958

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