IPK - Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen

IPK - Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen

Melden Privatpersonen Ihre Pakete aus Drittländern selbst zum Import an, wird dies im Rahmen der Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen (IPK) über das Bürger- und Geschäftskundenportal (BuG) abgewickelt.

Dies wird vermutlich eine Ausnahme sein, da viele Handelnden und Online-Marktplätze sich über IOSS bereits registriert haben und somit die anfallenden Steuern direkt abführen. Alternativ können auch die KEP-Dienstleister*innen mit sog. „Special Arrangements“ die Anmeldung übernehmen und fordern die Kosten dann bei Paketübergabe an Empfangende zurück. IPK wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 eingeführt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.

Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

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