IOSS – Import-One-Stop-Shop
Import-One-Stop-Shop ist ein Meldeverfahren für Onlinehändler*innen. Warenimporte bis 150 € aus Drittländern, werden in diesem Verfahren direkt von Handelnden angemeldet.
Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerdigitalpakets ist zum 1. Juli 2021 unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfallen. Dadurch muss jede Importsendung angemeldet werden. Auf dem EU-weit anwendbaren Import One Stop Shop (IOSS) beim Bundeszentralamt für Steuern, können sich insbesondere drittländische Verkaufende oder in deren Auftrag handelnde, in der EU ansässige Vertretende steuerlich registrieren. Die Importanmeldung wird mit der IOSS-Registrierung verknüpft. Voraussetzung: Der/Die Warenempfänger*in muss ein/e private/r Endkund*in sein. Die Umsatzsteuer wird dann zum Zeitpunkt des Verkaufs direkt an den/die EU-Käufer*in berechnet und der zuständigen Finanzbehörde des jeweiligen Mitgliedsstaates erklärt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert ausführlich über IOSS. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Zolls.
Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart