Intrastat-Meldung
Der Begriff Intrastat bezeichnet eine Gemeinschaftsstatistik über den innereuropäischen Warenverkehr innerhalb der EU-Staaten. Für die Erhebung ist das Statistische Bundesamt zuständig.
Die Daten über den Warenverkehr müssen von den Unternehmen direkt erfasst und selbständig elektronisch an das Statistische Bundesamt durch monatliche Meldungen weitergegeben werden. Die Intrastat-Meldung ist für alle Unternehmen, die Warenverkehre innerhalb der EU haben, ab gewissen Meldeschwellen gesetzlich verpflichtend. Meldungen müssen sowohl für Versendungen in die EU als auch für Einfuhren aus der EU abgegeben werden. Die Meldeschwelle in Deutschland liegt momentan im Versendungsfall bei 500.000 Euro und wurde eingangsseitig zum 1. Januar 2016 auf 800.000 Euro erhöht.
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar