Indirekte Stellvertretung

Indirekte Stellvertretung

Form der Stellvertretung, bei dem die vertretende Person in eigenem Namen, aber für fremde Rechnung auftritt und neben den Förmlichkeiten auch die Verantwortung übernimmt und damit selbst zum/zur Anmelder*in und neben der vertretenen Person auch zum/zur Abgabenschuldner*in wird.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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