Import / Einfuhr

Import / Einfuhr

Als Import bezeichnet man die Einfuhr eines Produktes aus einem anderen Land.

Lieferungen aus EU-Staaten werden häufig als Eingänge bezeichnet, Importe im eigentlichen Sinn sind dann Lieferungen aus Staaten außerhalb der EU – sogenannte Drittländer. Bei dieser Art von Importen ist eine zollrechtliche Einfuhrabfertigung erforderlich. 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1237/einfuhr-v12.html

IHK Region Stuttgart, Dokument 8677

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!