Höhere Gewalt (Auch: Force Majeure, Acts of God)
International anerkannter Rechtsbegriff, welcher ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis bezeichnet. Typische Fälle sind Ereignisse wie Naturkatastrophen (Wirbelstürme, Erdbeben oder Überschwemmungen), Epidemien, Kriege.
Wenn im Vertrag nichts anderes geregelt ist, sind die Vertragsparteien in der Rechtsfolge dazu angehalten, den Vertrag - etwa durch zeitliche Verschiebung der Leistung - anzupassen. Ist das nicht möglich, so sind die Parteien von ihren Hauptleistungspflichten befreit und jede Seite wird verpflichtet, etwaige schädlichen Wirkungen des Ereignisses jeweils selbst tragen. Schadensersatzansprüche gibt es nicht.
Autor: Matthias Führich, IHK Region Stuttgart
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart, Dokument 4701112