Handelsvertreter*in

Handelsvertreter*in

Handelsvertretende sind gemäß § 84 HGB, wer als selbständig gewerbetreibende Person ständig damit betraut ist, für eine/n andere/n Unternehmer*in Geschäfte zu vermitteln oder in dessen/deren Namen abzuschließen. 

Selbständig ist, wer im Wesentlichen seine Tätigkeit und seine Arbeitszeit frei bestimmen kann und das unternehmerische Risiko selbst trägt. Handelsvertretende sind somit keine angestellten Handelsreisenden und es gibt sie in allen denkbaren Branchen und Unternehmensbereichen, unabhängig von der Art der Rechtsform.

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 3637494

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!