Frühwarnhinweise
Frühwarnhinweise sollen deutsche Unternehmen darauf aufmerksam machen, dass ihre Exportlieferungen möglicherweise zur Herstellung von problematischen Endprodukten verwendet werden könnten.
Hierbei wird sich insbesondere auf die Herstellung von Massenvernichtungswaffen, Trägertechnologie und kritischen Rüstungsvorhaben bezogen.
Unternehmen deren Exportware von einer solchen Verwendung betroffen sein könnten, sollten jene Frühwarnhinweise im Laufe ihrer Exportvorbereitungen bei der IHK anfordern. Wird der/die jeweilige Kund*in dabei im Frühwarnschreiben genannt, muss dies Anlass für eine genauere Prüfung des Exportvorgangs sein.
Die aktuell von Frühwarnhinweisen betroffenen Länder sind Iran, Nordkorea, Pakistan, Sudan, Syrien und die Vereinigten Arabischen Emirate (Dubai).
Weitere Infos und Anleitungen zum genaueren Vorgehen:
https://www.zoll-abfertigung.de/neuigkeitenleser/neue-fruehwarnschreiben-der-bundesregierung.html