freight prepaid
Der Begriff bezeichnet die Verpflichtung der Übernahme von Transportkosten durch den Absender.
"Freight Prepaid" ist ein Begriff der vorwiegend in der Luft- und Seefracht zu finden ist. Er steht eng im Zusammenhang mit den Lieferklauseln (Incoterms), und legt den Absender als Frachtzahler fest. Welche Partei eines Handelsgeschäftes die Frachtkosten eines Transportes schlussendlich zu tragen hat, entscheidet der vereinbarte Incoterm. Die Incoterms für "Freight prepaid" sind DDP/DDU (beide sind möglich, da bei nationalen Transporten keine Importverzollung durchzuführen ist).
Eine Lieferklausel die "Freight Prepaid" entspricht ist etwa "Frei Haus", da bei dieser der Warenversender für die Kosten des Transport(haupt)laufes aufkommt. Im Regelfall werden die Kosten in diesem Szenario zwar vorerst vom Absender übernommen, werden aber über die Handelsrechnung als eigene Position (Transportkosten), oder aber in die Produkte inkludiert an den Empfänger wieder abgewälzt. Da die Kosten aber prinziell an den Absender verrechnet werden, obliegt es auch diesem, die Transportart und den Transporteur festzulegen.
Quelle: Verein Netzwerk Logistik (2023)