Frachtführer*in

Frachtführer*in

Frachtführende sind als selbständige kaufmännische Personen gewerbliche Unternehmende, die sich durch den Frachtvertrag mit Absendenden verpflichten, Frachtgut zu Lande, auf Binnengewässern, mit Luftfahrzeugen oder einer Kombination der Verkehrsmöglichkeiten zu transportieren und Empfangenden zu übergeben.

Bei Transporten über 3,5 Tonnen benötigen Frachtführende entweder eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis (nationale Gütertransporte) oder eine EU-Lizenz (nationale und internationale Gütertransporte). 

Autor: Marc Bauer, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/6615/frachtfuehrer-v13.html

IHK Schwaben, Dokument 81539

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