Formblatt A
Förmlicher Präferenznachweis, der im Warenverkehr mit bestimmten Entwicklungsländern Anwendung findet; bei Vorlage kann man ermäßigte Zollsätze in Anspruch nehmen.
Mit Einführung des Systems des registrierten Ausführers (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sind Erklärungen zum Ursprung als Nachweis des präferenziellen Ursprungs zu verwenden. Während eines länderspezifischen Übergangszeitraums lösten sie die bisher verwendeten Nachweisdokumente Ursprungserklärung auf der Rechnung oder Ursprungszeugnis nach Formblatt A vollständig ab. Seit dem 1. Januar 2020 sind Erklärungen zum Ursprung auch bei Einfuhren aus den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG) die einzigen zulässigen Präferenznachweise.Weitere Informationen auf Zoll.de
Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar