FCA…benannter Übergabeort

FCA…benannter Übergabeort

FCA steht für Free Carrier und ist eine INCOTERM-Klausel.

Verkaufende müssen die Ware zu dem von Kaufenden bestimmten Lieferort bringen. Verkaufende sorgen auf ihre Kosten für Verpackung, Warenprüfung und Freimachung der Ware zur Ausfuhr. Abhängig vom ausgewählten Ort der Lieferung müssen Verkaufende außerdem beladen. Für den Haupttransport, die Durchfuhr und die Einfuhr sind Kaufende verantwortlich. Die Klausel ist für alle Transportarten verwendbar. Sie eignet sich sehr gut für den Container-Transport.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart

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