FAS ... benannter Verschiffungshafen

FAS ... benannter Verschiffungshafen

FAS steht für Free Alongside Ship und ist eine INCOTERM-Klausel.

Verkaufende müssen die Ware auf ihre Kosten verpacken, zu dem von Kaufenden benannten Verschiffungshafen verbringen und zur Ausfuhr freimachen. Die Lieferung ist erfolgt, wenn die Ware längsseits des Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist. Diese Klausel ist nur für den See- oder Binnenschiffstransport verwendbar.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart

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