Einzige Bewilligung

Einzige Bewilligung

Zollrechtliche Bewilligung, die von der Zollverwaltung eines Mitgliedstaats erteilt wird und in mehreren EU-Mitgliedsstatten in Anspruch genommen werden kann.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!