Einfuhrumsatzsteuer

Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhr neben Zöllen und (anderen) Verbrauchsteuern ebenfalls zu entrichtende Abgabe, entspricht weitgehend der Umsatz- (bzw. Mehrwert-) Steuer, in Deutschland anzuwendende Sätze: 0 Prozent, 7 Prozent, 19 Prozent.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!