EAC-Zeichen

EAC-Zeichen

Vergleichbar mit der CE-Kennzeichnung in Europa haben die Mitgliedsländer der Eurasischen Wirtschaftsunion (Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgistan) ein einheitliches EAC-Zeichen für das Inverkehrbringen der Waren eingeführt.

Mit der einheitlichen Kennzeichnung wird bestätigt, dass die mit dem Zeichen markierten Waren den vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen beziehungsweise dem notwendigen Zulassungs- und Registrierungsprocedere unterzogen wurden.

Autor: Kompetenzzentrum Russland, IHK Rhein-Neckar

Weiterführende Links:

https://www.rhein-neckar.ihk24.de/international/Maerkte_International/Russland/zertifizierung/zertifizierungspflicht-russland/951090

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!