Durchgangszollstelle
Bei der Durchgangszollstelle handelt es sich um eine Zollstelle, die sich an einer Eingangs- oder Ausgangszollstelle befindet.
Werden die Waren während des Warenverkehrs im Versandverfahren vorübergehend aus dem Zollgebiet der Union ausgeführt und sollen sie nach dem Wiedereintritt in die Union einer EU-Bestimmungszollstelle gestellt werden oder werden die Grenzen der Vertragsparteien des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren überschritten, sind bei den jeweiligen Durchgangszollstellen besondere Förmlichkeiten zu erfüllen.
Bei jeder dieser Zollstellen müssen die Waren mit dem VBD/VBD-S gestellt werden. Die Durchgangszollstelle(n) kann (können) erforderlichenfalls eine Warenbeschau vornehmen.
Aus dem VBD/VBD-S kann die Durchgangszollstelle ggf. Unterwegs-Zollkontrollen oder andere Ereignisse während des Warenverkehrs entnehmen.
Stellt eine Durchgangszollstelle schwerwiegende Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem betreffenden Versandverfahren fest, beendet sie das Verfahren und leitet die erforderlichen Ermittlungen ein.
Quelle: www.zoll.de
Autor: Heiko Hettich, IHK Region Stuttgart