Direkte Stellvertretung

Direkte Stellvertretung

Form der Stellvertretung, bei der Vertretende im Namen und für Rechnung von Anmeldenden auftreten und lediglich die Förmlichkeiten übernehmen, während die Verantwortung bei Vertretenen verbleibt, die als Anmeldende auch zu Abgabenschuldnern werden.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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