DDP ... benannter Bestimmungsort

DDP ... benannter Bestimmungsort

DDP steht für Delivered Duty Paid und ist eine INCOTERM-Klausel.

DDP beinhaltet die Maximalverpflichtung der Verkaufenden. Diese müssen die Ware zur Ausfuhr und auch zur Einfuhr freimachen und am benannten Bestimmungsort auf dem ankommenden Beförderungsmittel unentladen liefern. Ferner tragen sie alle Kosten und auch die Gefahr bis zum Eintreffen der Ware an dem benannten Bestimmungsort.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart

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