DAT...benanntes Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort

DAT...benanntes Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort

DAT steht für Delivered at Terminal und ist eine INCOTERM-Klausel.

Geliefert Terminal bedeutet, dass Verkaufende ihrer Verpflichtung nachkommen, sobald die Ware von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und Kaufenden an dem benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird. Verkaufende haben die Ware zur Ausfuhr freizumachen, sind jedoch nicht verpflichtet, die Ware zur Einfuhr freizumachen. Ferner haben Verkaufende alle Kosten und Gefahren der Beförderung der Ware bis zum benannten Terminal im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsort einschließlich der Entladekosten zu tragen. Die Klausel ist für alle Transportarten anwendbar.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführender Link: Incoterms, IHK Region Stuttgart

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