D/A
Ein Dokument gegen Akzept (d/a = documents against acceptance) ist eine häufig vorkommende Form einer Zahlungsklausel bei Außenhandelsverträgen.
Im Gegensatz zur Zahlungsbedingung Dokument gegen Kasse enthält der Inkassoauftrag von Exportierenden die Weisung, die Transportdokumente Importierenden nur auszuhändigen, wenn diese einen auf sie gezogenen Wechsel in Höhe des Rechnungsbetrages akzeptieren. Statt einer direkten Gutschrift durch ihre Hausbank erhalten Exportierende einen Bankakzept von Importierenden, den sie zur Finanzierung bei ihrer Hausbank diskontieren lassen können. Exportierende haben Importierenden damit einen Lieferantenkredit gewährt und beauftragen ihre Bank, den Wechsel am Verfalltag zur Einlösung vorzulegen. Die Zahlungssicherheit wird bei dieser Form durch die Wechselstrenge garantiert.
Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart, Dokument 3986958