Bescheinigung oder Beglaubigung

Bescheinigung oder Beglaubigung

Der Bescheinigungsdienst der IHKs bestätigt in der Regel den Inhalt der Dokumente. Hierbei handelt es sich um Bescheinigungen.

Notariate/Konsulate/Städte/Gemeinden beglaubigen in der Regel nur die Vorlage im Original oder die Unterschrift - ohne inhaltliche Prüfung. Hierbei handelt es sich um Beglaubigungen

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