Bankgarantien

Bankgarantien

Die Bankgarantie ist im internationalen Handels- und Wirtschaftsverkehr das wesentliche Instrument, um Erfüllungsrisiken abzudecken. Die Bankgarantie dokumentiert, dass begünstige Personen von Dritten eine vertraglich vereinbarte Leistung (z.B. Zahlung, Lieferung, Dienstleistung) erhält. 

Bei Nichterbringung kann der in der Garantie festgelegte Höchstbetrag in Anspruch genommen werden.

Im Wesentlichen wird zwischen drei Arten von Bankgarantie mit weitgehend standardisierten Garantietexten unterschieden:

  • Bietungsgarantie (Tender Guarantee oder Bid Bond)
  • Anzahlungsgarantie (Advance Payment Guarantee)
  • Liefer- und Leistungsgarantie, Erfüllungs- und Gewährleistungsgarantie (Delivery Guarantee, Performance Guarantee, Warranty Obligations Guarantee)

Darüber hinaus existieren zwei Garantieformen:

Bei der direkten Garantie wird die Auslandsgarantie direkt (von der Inlandsbank) an begünstigte Personen ausgestellt. Einige Länder (u.a. im Nahen Osten) verlangen jedoch die Ausstellung einer Garantie durch lokale Banken (indirekte Garantie).

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 3986958

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