Bankakzept

Bankakzept

Ein Bankakzept ist ein Wechsel, der von einer Bank ausgestellt oder akzeptiert und vor allem im Außenhandel zur Finanzierung von Importgeschäften verwendet wird. 

Im Gegensatz zur Zahlungsbedingung Dokument gegen Kasse enthält der Inkassoauftrag von Exportierenden die Weisung, die Transportdokumente Importierenden nur auszuhändigen, wenn diese einen auf sie gezogenen Wechsel in Höhe des Rechnungsbetrages akzeptieren. Statt einer direkten Gutschrift durch ihre Hausbank erhalten Exportierende ein Bankakzept von Importierenden, das sie zur Finanzierung bei ihrer Hausbank diskontieren lassen können. Exportierende haben Importierenden damit einen Lieferant*innenkredit gewährt und beauftragen ihre Bank, den Wechsel am Verfalltag zur Einlösung vorzulegen. Die Zahlungssicherheit wird bei dieser Form durch die Wechselstrenge garantiert.

Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links: 

IHK Region Stuttgart, Dokument 3986958

http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/1764/bankakzept-v8.html

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