Ansässigkeitsbescheinigung (Indien)

Ansässigkeitsbescheinigung (Indien)

Indische Unternehmen sind seit 2015 verpflichtet, bei Überweisungen an ein ausländisches Unternehmen eine Ansässigkeitsbescheinigung (Tax Residency Certificate, TRC) als Nachweis der Existenz des Unternehmen vorzulegen.

Die Ansässigkeitsbescheinigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Autor: Hanna Schmidt, IHK Rhein-Neckar

weiterführende Links:

IHK Rhein-Neckar, Umfassende Dokumentationspflicht beim Export von Waren nach Indien

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!