AEO-C

AEO-C

AEO-C und AEO-S = kombinierte Bewilligung der beiden AEO-C (Zollrechtliche Vereinfachung) und AEO-S (Sicherheit). Vor dem Inkrafttreten des UZK am 1. Mai 2016 nannte man die Bewilligung noch AEO-F.

Stand: November 2017

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

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