Vorübergehende Verwendung

Vorübergehende Verwendung

Zollverfahren, in dem Nichtgemeinschaftsware unter teilweiser oder vollständiger Abgabenbefreiung in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingeführt und dort im Rahmen z. B. einer Messe, Sportveranstaltung o.ä. vorübergehend verwendet werde und anschließend wiederausgeführt werden.

Autor: Oliver Falk, IHK Rhein-Neckar

weiterführender Link:
IHK Region Stuttgart, Dokkumentennummer: 9958

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