Verbindliche Zolltarifauskunft

Verbindliche Zolltarifauskunft

Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) durch die Zollbehörden der Europäischen Union (EU) über die Einreihung einer Ware (Tarifierung) in den Gemeinsamen Zolltarif der EU ist rechtsverbindlich.

Der/Die Anmelder*in hat somit das Recht auf Anwendung der festgelegten Tarifierung und den damit einhergehenden Maßnahmen in der gesamten EU. Ändert sich jedoch eine Maßnahme, bspw. der Zollsatz für eine bestimmte Codenummer, ist der neue Wert rechtsverbindlich. Grundsätzlich ist eine vZTA für einen Zeitraum von sechs Jahren gültig, kann aber durch Rücknahme, Erlass einer rechtsändernden EU-Verordnung oder Nichtvereinbarkeit mit der Auslegung der Nomenklatur ungültig werden.

weiterführende Links:

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Sinn-und-Zweck/sinn-und-zweck_node.html

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Gueltigkeit/gueltigkeit_node.html

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Zolltarif/verbindliche-Zolltarifauskunft/Zustaendigkeiten-Erteilung/zustaendigkeiten-erteilung_node.html

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