UN-Kaufrecht

UN-Kaufrecht

Das UN-Kaufrecht (engl.: United Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CISG) wurde im Jahr 1980 verabschiedet und ist eine von 83 Staaten weltweit anerkannte Grundlage für die vertragliche Gestaltung von Warenkaufverträgen.

Der Regelungsgehalt des UN-Kaufrechts erstreckt sich nicht auf sämtliche Aspekte der Vertragsbeziehung, sondern setzt den Schwerpunkt auf das Zustandekommen des Vertrages und die Rechte und Pflichten von Kaufendem und Verkaufendem. Für alle übrigen rechtlichen Fragen ist das jeweils von den Vertragsparteien vereinbarte oder sonst gültige nationale Recht maßgeblich. In Deutschland trat das UN-Kaufrecht am 1. Januar 1991 in Kraft und ist seitdem Teil der nationalen Rechtsordnung. Damit kommt es nicht darauf an, ob UN-Kaufrecht ausdrücklich zwischen den Vertragsparteien vereinbart wird. Während das BGB und das HGB für nationale Kaufverträge Anwendung finden, gilt das UN-Kaufrecht als Bestandteil des nationalen Rechts automatisch für internationale Warenkaufverträge, solange keine abweichende Parteivereinbarung (insbesondere der Ausschluss des UN-Kaufrechts) getroffen wird.

Autor: Claudia Schneider, IHK Region Stuttgart

weiterführende Links:

IHK Region Stuttgart: 20571

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