Übertragbares Dokumentenakkreditiv
Ein übertragbares Dokumentenakkreditiv ermöglicht im Vergleich zum „normalen“ Akkreditiv, dass der/die Erstbegünstigte (exportierende Person) seine/ihre Akkreditivansprüche ganz oder teilweise auf einen oder mehrere Zweitbegünstigten (i.d.R. Zulieferer der exportierenden Person) übertragen kann.
Die eröffnende Bank muss dafür das Akkreditiv ausdrücklich als übertragbar ausweisen. Damit erhält der/die Zweitbegünstigte die vollen Rechte des/der Erstbegünstigten. Der Vorteil von übertragbaren Dokumentenakkreditiven ist, dass der/die Erstbegünstigte seinem/ihrem Lieferanten eine Sicherheit bieten kann, ohne dafür selbst Kredite in Anspruch nehmen zu müssen. Ein großer Nachteil ist, dass in manchen Fällen der/die Zweitbegünstigte und Akkreditivauftraggebender (importierende Person) keine Kenntnis voneinander haben dürfen. Die Abwicklung des Akkreditivs kann dadurch sehr kompliziert oder teilweise unmöglich werden.
Autor: Thomas Bittner, IHK Region Stuttgart
weiterführende Informationen:
Internetseite der IHK Region Stuttgart: 3986958