TCA - Trade and Cooperation Agreement

TCA - Trade and Cooperation Agreement

Am 24. Dezember 2020 einigten sich Großbritannien und die Europäische Union auf das Kooperations- und Handelsabkommen (TCA).

Es trat zum 1. Mai 2021 in Kraft, nachdem es bereits seit dem 1. Januar 2021 vorläufig angewendet wurde. Dies ermöglicht beispielsweise den zollfreien Warenverkehr mit europäischen und britischen Ursprungswaren. Der entsprechende Ursprungsnachweis ist die REX-Erklärung auf der Rechnung. Britische Firmen müssen sich jedoch nicht als REX registrieren, sie führen in der Erklärung zum Ursprung lediglich ihre EORI-Nummer auf. Für europäische Firmen jedoch ist eine REX-Registrierung ab einem Warenwert von 6.000 € notwendig. Bei nicht präferenzberechtigter Ware gilt der britische Zolltarif.

Weitere Informationen zum Handelsabkommen finden Sie bei der IHK Region Stuttgart.

Ihnen fehlt ein Begriff?

Geben Sie diesen im rechten Fenster ein und klicken Sie auf „Absenden“. Nach einer Überprüfung nehmen wir den Begriff gerne in das Exportlexikon auf.

Nachricht wurde erfolgreich gesendet!