Special Arrangement

Special Arrangement

Die Post oder der Paketdienstleister machen die Zollanmeldung im Namen der einführenden Person, bezahlen die Einfuhrumsatzsteuer und lassen sich diese bei Abgabe des Pakets vom Empfangenden auszahlen.

Im Rahmen der Umsetzung des EU-Mehrwertsteuerdigitalpakets ist zum 1. Juli 2021 unter anderem die Umsatzsteuerbefreiung für die Einfuhr von Kleinsendungen mit einem Wert bis 22 Euro, wie sie insbesondere im E-Commerce vorkommen, entfallen. Dadurch muss jede Importsendung angemeldet werden. Diese Sonderregelung wird als alternatives, vereinfachtes Verfahren für die Entrichtung der Einfuhrumsatzsteuer in Fällen eingeführt, in denen weder die Einfuhrregelung (IOSS) noch das Standardverfahren (ATLAS-IMPOST bzw. IPK) in Anspruch genommen werden.

Beim Special Arrangement Verfahren wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Befördernden übernommen und gesammelt gemeldet und von dem/der jeweiligen Warenempfänger*in zurück gefordert/weiterbelastet.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Zolls.
Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

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