Posteinlieferungsschein und Postversandbescheinigung
Posteinlieferungsscheine und Postversandbescheinigungen bescheinigen Exportierenden, dass der Auftrag zur Beförderung und Auslieferung von Waren an die Deutsche Post AG ergangen ist.
Der Posteinlieferungsschein ist die Empfangsbescheinigung des Postamtes für eine Postsendung an eine/n bestimmte/n Empfänger*in, mit dem bewiesen werden kann, dass ein Versand auf dem Postweg durchgeführt worden ist. Die Postversandbescheinigung enthält zusätzlich Angaben über die versandte Ware. Da Exportierende die Dokumente in Händen halten, können diese bei Inkasso- und Akkreditivgeschäften verwendet werden. Zu achten ist dabei auf den Stempel vom vorgeschriebenen Versandort für das Akkreditiv.
weiterführende Links:
IHK Region Stuttgart, Dokument 3986958