Listenregeln

Listenregeln

Jedes Präferenzabkommen hat einen Anhang mit einer Liste der Be- oder Verarbeitungen, die an Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft vorgenommen werden müssen, damit das hergestellte Erzeugnis die Ursprungseigenschaft erwerben kann (die Listenregeln).

Der Begriff Listenregel steht für die Kriterien, die eine Produktionsware erfüllen muss, um gemäß einem bestimmten Freihandelsabkommen zollbegünstigt oder gar zollfrei in ein Vertragsland importiert werden zu können. Sozusagen die Präferenz erreicht und die Waren somit zu Ursprungswaren werden. Die Be- oder Verarbeitungskriterien sind in Anhang eines jedem Abkommens festgehalten. Mit Angabe der 4-stelligen HS-Position sind die entsprechenden Listenregelungen im WUP-Portal einzusehen.

Weitere Erläuterungen hat die Europäische Kommission sowie die IHK Region Stuttgart für Sie zusammen gefasst.

Autorin: Fabienne Reiff, IHK Region Stuttgart

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